Schwangerschaftsvorsorge

  • Drucken

Als Hebamme können wir nach den Mutterschafts- Richtlinien Vorsorgen durchführen. Dies bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben ein Betreuung durch die Hebamme und den Gynäkologen in Anspruch zu nehmen.

 

               

 

Im Rahmen der Hebammenvorsorge werden folgende Parameter erhoben:

Die oben genannten Leistung werden von den Krankenkassen bezahlt!