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Als Hebamme können wir nach den Mutterschafts- Richtlinien Vorsorgen durchführen. Dies bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben ein Betreuung durch die Hebamme und den Gynäkologen in Anspruch zu nehmen.

 

               

 

Im Rahmen der Hebammenvorsorge werden folgende Parameter erhoben:

  • Feststellen der Lage des Babys
  • Größe des Kindes
  • Abtasten des Höhenstandes der Gebärmutter
  • Bauchumfang, Symphysen/ Fundusstand werden gemessen
  • Gewichtskontrolle der Mutter
  • Blutdruckkontrolle
  • Urinkontrolle auf Eiweiß, Glucose etc.
  • CTG- Kontrollen ( Herztöne und Wehenschreiber)
  • Feststellen von körperlichen Veränderungen durch die Schwangerschaft  der   werdenden Mutter
  • in seltensten Fällen; vaginale Untersuchungen
  • Unsicherheiten und Frage Ihrerseits werden besprochen, Maßnahmen oder Empfehlungen bei Beschwerden ausgesprochen
  • Dokumentation im Mutterpass

Die oben genannten Leistung werden von den Krankenkassen bezahlt!